Abschlüsse

Das Universitätsstudium endet regulär mit der Prüfung zum Ersten juristischen Examen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man danach zum Dr. jur. promovieren.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Absolventen die Verleihung des Grades Diplom-Juristin bzw. Diplom-Jurist beantragen.

Ausländische Juristinnen und Juristen können in Mainz ein einjähriges Aufbaustudium im deutschen Recht absolvieren und den Abschluss Magister Legum (LL.M.) erwerben.

In Mainz gibt es zusätzlich den Abschluss Magister des deutschen und des ausländischen Rechts für deutsche Studierende, die Kenntnisse ausländischer Rechtssysteme und eine vertiefte Kompetenz in der Methode der Rechtsvergleichung erwerben wollen.

Im Wintersemester 2012/13 startet der vierjährige Bachelorstudiengang "Deutsches und französisches Recht", an den sich der einjährige Masterstudiengang "Internationales Privatrecht und Europäisches Einheitsrecht" anschließt. Beide Studiengänge werden in Kooperation mit der Université de Bourgogne (Dijon) angeboten und führen nach 5 Jahren zu einem deutsch-französischen Doppeldiplom (LL.M.(Mainz)/Master 2 Dijon). Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Integrierten deutsch-französischen Bachelor- und Masterstudiengangs.