Abschlüsse

Das Universitätsstudium endet regulär mit der Prüfung zum Ersten juristischen Examen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man danach zum Dr. jur. promovieren.

Ausländische Juristen können in Mainz weiter Qualifikationen im deutschem Recht erwerben und mit dem Magister Legum ihr Studium des deutschen Rechts abschließen (LL.M.).

In Mainz gibt es zusätzlich den Abschluss Magister des deutschen und des ausländischen Rechts für deutsche Studierende, die Kenntnisse ausländischer Rechtssysteme und besonderen Fähigkeiten der Rechtsvergleichung erwerben wollen.

Prüfungsamt Jura

Informationen zu den Studienordnungen und Abschlussklausuren finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.


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