Der Integrierte deutsch-französische Studiengang Mainz-Dijon (DFH)

Seit dem Wintersemester 2012/13 bietet der Fachbereich in Zusammenarbeit mit der Université de Bourgogne (Dijon) einen integrierten Studiengang an, der zu den Abschlüssen Bachelor und Master (LL.M. in Mainz, Master 2 in Dijon) führt.

Konzeption

  • konsekutiver Bachelor-Master-Studiengang (Studiendauer 5 Jahre)
  • Bachelorstudiengang (4 Jahre) in Mainz, davon 1 Jahr Integriertes Auslandsstudium in Dijon
  • Masterstudiengang (1 Jahr) in Mainz
  • Studium in homogener deutsch-französischer Gruppe über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren
  • fachlicher Schwerpunkt im Master auf das Internationale Privatrecht und die Vereinheitlichung des Privatrechts innerhalb der EU
  • Parallel dazu reguläres Jurastudium mit Ziel Erste Prüfung möglich: Leistungsnachweise gelten für beide Studiengänge, Studium in Frankreich (Master 1) wird als Schwerpunktbereich Französisches Recht anerkannt
  • vierfache Qualifikation: Bachelor of Laws (LL.B.), Master of Laws (LL.M.), Master 2 (Dijon), Erste Prüfung

Studienverlauf

Ab dem 1. Semester: Doppelstudium im Studiengang Deutsches und Französisches Recht (Module 1-16) und im Studiengang Erste Prüfung in Mainz
4. Studienjahr: Studium in Dijon (Module 17-26), Abschluss Master 1 (Dijon), Bachelorarbeit = Abschluss des LL.B. (Mainz)
5. Studienjahr: Master Internationales Privatrecht und Europäisches Einheitsrecht in Mainz, Abschluss LL.M. (Mainz) = Master 2 (Dijon)

Schaubild zum Studienaufbau

^Zum Seitenanfang

Bewerbung zum ersten Semester

Der Bachelorstudiengang ist im ersten Semester zulassungsbeschränkt. Für die Zulassung ist außerdem ein Mindestsprachniveau von B1 des GER erforderlich. Es kann über ein entsprechendes Sprachzeugnis oder den Nachweis von fünf Jahren schulischen Französischunterrichts auf dem Abiturzeugnis oder eine Sprachprüfung am Fachbereich nachgewiesen werden. Die Bewerbung erfolgt online: Sie müssen sich zunächst beim Dialogorientierten Serviceverfahren über hochschulstart.de (bundesweite Koordination von Bewerbungen) und dann bei der Universität Mainz online bewerben (Links in der rechten Spalte).

Empfehlung zur Bewerbungsstrategie

Der Studiengang ist bewusst als Doppelstudium zum Studium im Examensstudiengang konzipiert, damit Sie als Absolventin oder Absolvent die ganze Bandbreite juristischer Berufe ergreifen können. Man kann an der Universität Mainz aber nur jeweils in einem Studiengang das Studium beginnen. Wir empfehlen daher: Bewerben Sie sich sowohl für den Bachelor- als auch für den Examensstudiengang. Mit etwas Glück bekommen Sie für beide Studiengänge eine Zulassung und können sich dann entscheiden, in welchem Studiengang Sie Ihr Studium beginnen. In der Regel erhalten Sie nur für einen Studiengang eine Zulassung, sehr wahrscheinlich für den Examensstudiengang, weil dort der NC in der Regel niedriger als im Bachelorstudiengang ist. Dann können Sie die Zulassung annehmen und im nächsten Semester den jeweils anderen Studiengang dazunehmen. Wenn Sie in der ersten Vergaberunde keine Zulassung erhalten sollten, ist es möglich, dass Sie noch im Nachrückverfahren einen Platz bekommen. Falls Sie im Bachelorstudiengang keinen Platz bekommen, melden Sie sich bitte per E-mail im Frankreichbüro, damit wir Sie zu Informationsveranstaltungen einladen können. Wenn Sie an einer anderen Universität das Studium beginnen, dann können Sie im zweiten Semester nach Mainz wechseln. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

^Zum Seitenanfang

Bewerbung für höhere Fachsemester (Quereinstieg)

Der Studiengang ist ab dem WS 2015/16 ab dem 2. Semester zulassungsfrei. Wir empfehlen dringend, den Bachelorstudiengang als Doppelstudium neben dem Examensstudiengang zu beginnen. Bewerberinnen und Bewerber benötigen für die Bewerbung einen „Bescheid über Fachsemestereinstufung“ des Frankreichbüros. Das Formular finden Sie im Download-Center des Studierendensekretariats. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Universität zum Fachwechsel (im Hinblick auf die Anrechnung bisher erbrachter Leistungen) sowie zum Doppelstudium (im Hinblick auf die Art der Bewerbung). Die Frist ist der 1. September für Bewerbungen zum Wintersemester und der 1. März für Bewerbungen zum Sommersemester.

Hochschulwechsel nach Mainz

Wer an einer anderen Universität das Studium begonnen hat, kann bis zum Beginn des fünften Semesters nach Mainz wechseln. Interessierte sollten sich frühzeitig im Frankreichbüro beraten lassen.

^Zum Seitenanfang

Auslandsstudium und Stipendien

Die Anmeldung für den Auslandsaufenthalt im integrierten Studiengang findet erst im Jahr vor dem Auslandsaufenthalt (d.h. in der Regel im fünften Semester) statt. Sie erfolgt im Rahmen des allgemeinen Bewerbungsverfahrens des Auslandsbüros für ERASMUS-Studienplätze. Erst dann wird der Ort des Auslandsstudiums festgelegt

Die ausgewählten Teilnehmer/innen schreiben sich spätestens jetzt online bei der DFH ein und erhalten ein Stipendium der DFH (ab 2018/19: 300,- Euro monatlich) für die Dauer des Auslandsaufenthalts. Bedingung für den Erhalt des Stipendiums ist, dass der französische Abschluss Master I und später die Bachelorprüfung sowie das Masterstudium und die Prüfung im Studiengang Master Internationales Privatrecht und Europäisches Einheitsrecht absolviert werden. Geschieht dies nicht, wird das Stipendium zurückgefordert. In der Regel erhalten die Teilnehmer/innen zusätzlich ein ERASMUS-Stipendium. Das Auslandsstudium beginnt im darauffolgenden Wintersemester.

^Zum Seitenanfang