Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. Michael Bock

Herzlich willkommen

auf der Seite des Lehrstuhls für  Kriminologie, JugendstrafrechtStrafvollzug und Strafrecht!

Hier finden Sie Informationen rund um die Arbeit des Lehrstuhls, die von ihm vertretenen Rechts- und Forschungsgebiete und natürlich aktuelle Hinweise auf Veranstaltungen und sonstige Aktivitäten.

Eine Besonderheit der "Mainzer Kriminologie" ist die kriminologische Einzelfalldiagnostik - die Einschätzung der kriminellen Gefährdung eines Menschen mit konkreten Vorschlägen für nachhaltig wirksame Interventionsmaßnahmen - mit der Methodik der Angewandten Kriminologie. Diese Methodik können sowohl Studierende (in Vorlesung und Seminar) als auch Praktiker aus den verschiedenen Bereichen der Jugend- und Strafrechtspflege (in Grund- und Zertifizierungskurs) in dieser Form nur in Mainz erlernen.

Eine weitere Besonderheit des Lehrstuhls ist die interdisziplinäre Arbeit: Der Lehrstuhlinhaber selbst ist Soziologe, Kriminologe, Jurist und Theologe; unter den (festen und freien) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind Juristen, Soziologen, Pädagogen, Mediziner und Psychologen. Und ausgebildet werden nicht "nur" Juristen, sondern (im Nebenfachstudium) auch Soziologen, Pädagogen u.a.

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Christoph Schallert (Ch.Schallert(at)uni-mainz.de), in allen anderen Angelegenheiten an das Sekretariat, Frau Schatz (lsbock(at)uni-mainz.de). 

 

Anschrift:
Johannes Gutenberg-Universität
Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Jakob-Welder-Weg 9
Zimmer Nr. 02-124
55099 Mainz

Sekretariat: 06131/39-20011
Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 10-12 Uhr

Telefon: 06131/39-22555
Fax: 06131/39-23053 

Sprechzeiten in der vorlesungsfreien Zeit:
nur nach Absprache per Email

Sprechstunde im WS 2011/12:

E-Mail: LSBock(at)uni-mainz.de  

 

Professor Dr. Dr. Bock


Lehrstuhl-Telegramm Lehrstuhl-Telegramm

Im kommenden Sommersemester finden in Kooperation mit anderen Lehrstühlen bzw. Instituten zwei zusätzliche Seminare statt. Näheres finden Sie auf der Mitarbeiter-Seite von Dr. Schallert in der rechten Spalte unter "Telegramm" hier.


Das 14. Kriminologische Forum zum Thema: "Du Opfer!" - Was potentielle Opfer tun können, um möglichst keine zu werden, findet am Dienstag, den 14. Februar 2012, um 18.15 Uhr wie gewohnt im Auditorium maximum auf dem Campus der Universität Mainz statt. Die Einladung finden Sie hier.


Zitat des Monats Zitat des Monats

Gefechtsfeld Strafvollzug

"Hinsichtlich der Verlegung in den offenen Vollzug (Anmerkung: diese war vom Gefangenen beantragt worden) ist nur noch eine einzige Entscheidung rechtlich vertretbar. Denn das Ermessen der Vollzugsbehörde ist wegen der von ihr an den Tag gelegten Mißachtung der Entscheidung des Landgerichts … auf Null geschrumpft. Da die gerichtlichen Entscheidungen nicht vollstreckbar sind, müssen die Gerichte für ihre Durchsetzung anderweitig sorgen, um in dem Entscheidungsgefüge zwischen ihnen und der Behörde ihrer verfassungsgemäßen Stellung gerecht zu werden und die in Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistete Wirksamkeit des Rechtsschutzes effektiv zu garantieren. … Hat die Behörde eine gerichtliche Entscheidung, in der sie zur Neubescheidung unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben des Gerichts verurteilt wurde, nicht oder unter willkürlicher Mißachtung der Bindungswirkung umgesetzt, so darf das Gericht statt ihrer entscheiden. Gäbe der Senat ihr nämlich noch einmal die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, liefe der Rechtsschutz des Gefangenen schon wegen des damit zwangsläufig einhergehenden Zeitablaufs fast leer. Zusätzlich bestünde die Gefahr, daß sich der Prozeß der Entscheidungsfindung erneut darauf verengte, eine Begründung dafür zu suchen, die ursprüngliche gerichtliche Entscheidung … zu konterkarieren. So liegt es hier. Der neue Verlegungsbescheid der Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges war inhaltlich eine Kampfansage an das Landgericht."

Kammergericht Berlin, Beschl. v. 22.8.2011 -  2 Ws 258/11 Vollz und 2 Ws 260/11 Vollz
(Hervorhebungen durch uns)

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