Strafvollzug

Dieses rechtliche Teilgebiet beschäftigt sich mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen in Strafanstalten. Es geht hier also um die rechtliche Bewältigung des Alltags in einer Justizvollzugsanstalt, entsprechend möchten wir Sie darin schulen, Entscheidungen in der Praxis des Strafvollzugs erarbeiten und einschätzen zu können, wobei solche Entscheidungen ganz Unterschiedliches betreffen. Es kann etwa um die Frage der Urlaubsgewährung gehen oder - was die Öffentlichkeit ja auch häufig beschäftigt - um eine Entscheidung über Freigang oder um Disziplinarmaßnahmen; es kann beispielsweise auch um solche vermeintlichen Banalitäten wie die Frage gehen, ob ein Strafgefangener einen Wellensittich in seinem Haftraum halten darf oder sich von seinem ballonseidenen Mainz-05-Trainingsanzug zu trennen hat. Dabei besteht der Reiz am Strafvollzugsrecht darin, dass auch solche vermeintlichen Banalitäten ein großes Spektrum rechtlicher bis hin zu verfassungsrechtlichen Überlegungen mobilisieren, man also im Strafvollzugsrecht bei gleichzeitig ganz erhebliche Entscheidungsreichweite die Möglichkeit hat, in besonderem Maße juristische Fertigkeiten einzusetzen.