Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für Jugendliche und Heranwachsende. Für diese Menschen zwischen 14 und 21 Jahren erscheinen aufgrund verschiedener Bedürfnisse Abweichungen vom allgemeinen Strafrecht geboten, wobei diese Abweichungen das formelle wie das materielle Strafrecht gleichermaßen betreffen. Es geht damit beispielsweise um Besonderheiten des Strafverfahrens, wie sie vielleicht schon aus dem regelmäßigen Konsum von Gerichtssendungen bekannt sind, etwa dass bei Verfahren gegen Jugendliche immer die Jugendgerichtshilfe gehört wird.

Besonderheiten des Jugendstrafrechts betreffen aber auch das materielle Strafrecht, also die Voraussetzungen der Strafbarkeit selbst, vor allem aber hier die Rechtsfolgen einer Straftat. Hier hat das Jugendgerichtsgesetz ganz eigene Grundsätze und Möglichkeiten geschaffen, die entsprechend einen Schwerpunkt in der Ausbildung im Wahlpflichtbereich Kriminologie bilden.

All dies ist eng mit kriminologischen Fragestellungen verbunden, weil die Rechtfertigung von Abweichungen vor allem kriminologisch begründet werden, hier also wieder Vorstellungen über die Entstehungsbedingungen von Kriminalität, eben jener bei jungen Menschen, hineinspielen.

Gleichzeitig macht diese Einordnung als Sonderstrafrecht bereits plausibel, warum Jugendstrafrecht und Strafprozessrecht eng miteinander verbunden sind, denn die Abweichungen des formellen Strafrechts etwa sind natürlich nur zu verstehen, wenn sozusagen der Normalfall bekannt ist. Den Sonderfall Jugendstrafrecht versteht man also vor allem dann, wenn man den Normalfall des allgemeinen Strafrechts beherrscht, was plausibel macht, dass beide Themen im Studienplan gemeinsam abgehandelt werden.