Archiv Wintersemester 2011/12: Staatsrecht II

Nach einer kurzen Einführung in die Geschichte der Grundrechte ist der erste Teil der Vorlesung den allgemeinen Grundrechtslehren gewidmet, die für alle Grundrechte gelten, z. B. den Grundsätzen über die Grundrechtsberechtigung und die Grundrechtsverpflichtung und über die subjektiv- und objektivrechtliche Wirkung der Grundrechte. Im größeren Teil der Vorlesung beschäftigen wir uns sodann mit den einzelnen Grundrechten des Grundgesetzes. Die Vorlesung umfasst auch die prozessualen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Grundrechte, insbesondere das Verfassungsbeschwerdeverfahren, und schließt mit der europarechtlichen Einbindung des Grundrechtsschutzes.

Zeit und Ort:

Die Vorlesung Staatsrecht II findet im Wintersemester 2011/12
mittwochs von 10 bis 12 Uhr und
donnerstags von 10 bis 12 Uhr
im Hörsaal RW 1 statt.

Vorlesungsbeginn ist der 26. Oktober 2011.

Klausur:

Die Semesterabschlussklausur wird am 24. Februar 2012 von 8:00 bis 11:00 Uhr im RW 1 geschrieben. Für die Teilnahme an der Klausur ist eine vorherige Anmeldung über das Prüfungsamt Jura erforderlich (http://www.rewi.uni-mainz.de/studienbuero/439.php).

Hinweise für Abschlussklausur

Deckblatt Abschlussklausur

Tipps zur Herangehensweise an Klausuren

Downloads:

Gliederung und Literatur

Detailgliederung und Fragen I

Foliensatz I

Detailgliederung und Fragen II

Foliensatz II

Detailgliederung und Fragen III

Foliensatz III

Detailgliederung und Fragen IV

Foliensatz IV

Detailgliederung und Fragen V

Foliensatz V

Detailgliederung und Fragen VI

Foliensatz VI

Detailgliederung und Fragen VII

Foliensatz VII

Detailgliederung und Fragen VIII

Foliensatz VIII

Abschlussfall - SV

Abschlussfall - Lösung

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