Archiv Wintersemester 2011/12: Staatsrecht II
Nach einer kurzen Einführung in die Geschichte der Grundrechte ist der erste Teil der Vorlesung den allgemeinen Grundrechtslehren gewidmet, die für alle Grundrechte gelten, z. B. den Grundsätzen über die Grundrechtsberechtigung und die Grundrechtsverpflichtung und über die subjektiv- und objektivrechtliche Wirkung der Grundrechte. Im größeren Teil der Vorlesung beschäftigen wir uns sodann mit den einzelnen Grundrechten des Grundgesetzes. Die Vorlesung umfasst auch die prozessualen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Grundrechte, insbesondere das Verfassungsbeschwerdeverfahren, und schließt mit der europarechtlichen Einbindung des Grundrechtsschutzes.Zeit und Ort:
Die Vorlesung Staatsrecht II findet im Wintersemester 2011/12
mittwochs von 10 bis 12 Uhr und
donnerstags von 10 bis 12 Uhr
im Hörsaal RW 1 statt.
Vorlesungsbeginn ist der 26. Oktober 2011.
Klausur:
Die Semesterabschlussklausur wird am 24. Februar 2012 von 8:00 bis 11:00 Uhr im RW 1 geschrieben. Für die Teilnahme an der Klausur ist eine vorherige Anmeldung über das Prüfungsamt Jura erforderlich (http://www.rewi.uni-mainz.de/studienbuero/439.php).
Tipps zur Herangehensweise an Klausuren
Downloads:
Detailgliederung und Fragen II
Detailgliederung und Fragen III
Detailgliederung und Fragen IV
Detailgliederung und Fragen VI
Detailgliederung und Fragen VII