Schwerpunktstudium
Teilsäule Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
nach der Schwerpunktbereichsordnung Rechtswissenschaft der
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
1. Gegenstand
Die Teilsäule besteht aus den drei Fächern Kapitalgesellschaftsrecht, Konzern- und Umwandlungsrecht sowie Kapitalmarkt- und Übernahmerecht. Gegenstand des Kapitalgesellschaftsrechts ist das im AktG und im GmbHG geregelte Aktien- und GmbH- Recht. Das Konzern- und Umwandlungsrecht behandelt zum einen das für die AG in §§ 291 ff. AktG und für die GmbH weitgehend ungeregelte Recht der verbundenen Unternehmen (mithin den Fall, dass die Gesellschaft Teil einer Unternehmensgruppe ist), zum anderen das im UmwG geregelte Recht der Verschmelzung, der Spaltung und des Formwechsels. Das Kapitalmarkt- und Übernahmerecht schließlich umfasst das Emissionsrecht einschließlich der Haftung für fehlerhafte Prospekte, die im WpHG geregelten Verhaltenspflichten von Wertpapieremittenten und Anlegern sowie das im WpÜG geregelte Übernahmerecht (mithin neben den Regeln über freiwillige Erwerbsangebote auf börsennotierte Papiere die Regeln über Übernahmeangebote und Pflichtangebote).
2. Adressaten
Zu empfehlen ist die Teilsäule denjenigen Studierenden, die einen wirtschaftsnahen Beruf anstreben oder sich besonders für Fragen interessieren, die Bezüge zur Unternehmenspraxis und zu den Wirtschaftswissenschaften aufweisen. Zur Attraktivität der Teilsäule trägt bei, dass sich das vertiefte Studium des Gesellschaftsrechts im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes durch die Wahl des entsprechenden „Schwerpunktbereiches Kapitalmarkt- und Kapitalgesellschaftsrecht“ gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 8 JAPO fortsetzen lässt.
Die praktische Bedeutung der Teilsäule liegt vor allem in den durch sie eröffneten beruflichen Chancen, die heute meist jenseits des Richter- oder Staatsdienstes liegen. Studierende dieser Fächer können daher bereits während des Studiums oder im Referendardienst über Praktika vergleichsweise leicht Einblick in die Berufspraxis gewinnen und nicht zuletzt dadurch ihre Berufschancen erheblich verbessern.
3. Veranstaltungen
Jeweils im Jahresrhythmus finden zweistündige einführende Vorlesungen zu den drei vorgestellten Sachgebieten als Pflichtveranstaltungen statt. In Übungsveranstaltungen und Seminaren besteht Gelegenheit zur Vertiefung und Examensvorbereitung sowie zum Erwerb des in § 5 Abs. 2 Nr. 1 SchwerpunktbereichsO vorausgesetzten Scheins. Abgerundet wird das Angebot durch regelmäßige Veranstaltungen zum Europäischen
Gesellschaftsrecht, zum Bilanzrecht sowie zum Unternehmensinsolvenzrecht. Weitere Veranstaltungen (unter Hinzuziehung von Praktikern) sind in der Planung.
4. Kombination mit anderen Teilsäulen
Empfohlen wird in Anknüpfung an die alte Wahlfachgruppe Handels- und Wirtschaftsrecht die Kombination mit der Teilsäule „Europäisches und deutsches Kartell- und Wettbewerbsrecht“ (Schwerpunkt: Unternehmens- und Wirtschaftsrecht). Ferner empfehlen wir die Kombination mit der Teilsäule „Deutsches und europäisches Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“. Möglich ist auch die Kombination mit den Teilsäulen „Familien- und Erbrecht“, „Wirtschaft und Verwaltung I“, „Internationales öffentliches Recht“ und „Kulturrecht“.
5. Promotion
Nach Auffassung der Fachvertreter im Handels- und Wirtschaftsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz setzt die Promotion in einem Fach grundsätzlich ein entsprechendes Wahlfach- oder Schwerpunktstudium einschließlich der erfolgreichen Teilnahme an einem Seminar in diesem Bereich voraus.
6. Ansprechpartner
Univ.-Prof. Dr. Peter O. Mülbert
Univ.-Prof. Dr. Dirk A. Verse
Merkblatt zur Teilsäule Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht