Magister des deutschen und ausländischen Rechts

Dieser 1994 neu eingerichtete Studiengang führt zu einem eigenständigen und vollwertigen akademischen Abschluss, wird jedoch bisher üblicherweise als zusätzliche Qualifikation zum Staatsexamen erworben. Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester, ein einjähriges Auslandsstudium ist obligatorisch. Der Studiengang ist wie folgt gegliedert:

Das Inlandsstudium I umfasst vier Semester und erfolgt im normalen Staatsexamensstudiengang. Die beiden letzten Semester müssen in Mainz absolviert werden und dienen der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt. Im vierten Semester erfolgt die Bewerbung um einen Studienplatz an einer Partnerhochschule und die Aufnahme in den Magisterstudiengang; dabei gelten höhere Anforderungen als bei der ERASMUS-Bewerbung. Nach erfolgreichem Bewerbungsgespräch werden die Studierenden zum Magisterstudiengang zugelassen und können sich einschreiben.

Das Auslandsstudium dauert zwei Semester und muß an einer Universität absolviert werden, mit der Mainz ein spezielles Kooperationsabkommen abgeschlossen hat. Während des Auslandsjahres muß ein bestimmtes Studienprogramm absolviert werden, das anspruchsvoller ist als bei ERASMUS-Studierenden. Die Teilnahme am Magisterprogramm hängt nicht von einem Stipendium ab; allerdings werden sich Studierende, die die Magistervoraussetzung erfüllen, in der Regel - rechtzeitige Bewerbung vorausgesetzt - auch für ein Stipendium qualifizieren können.

Das Inlandsstudium II besteht aus zwei abschließenden Semestern in Mainz. Im ersten Semester werden die noch fehlenden Leistungsnachweise erworben; auch hier besteht Parallelität zu den Anforderungen für die erste juristische Staatsprüfung.

Die Magisterprüfung besteht aus der zweisprachig einzureichenden, ein rechtsvergleichendes Thema behandelnden Magisterarbeit und der mündlichen Prüfung. Sie ist grundsätzlich im zweiten Semester des Inlandsstudiums II zu absolvieren; wer den Magisterstudiengang mit dem Staatsexamen kombiniert, kann sie aber auch später ablegen.