ERASMUS+ im Fach Rechtswissenschaft

Was ist ERASMUS+?

ERASMUS+ ist das neue Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Es fördert insbesondere den Studierendenaustausch und die internationale Zusammenarbeit zwischen europäischen Universitäten im Rahmen von Partnerschaftsverträgen. Die Abteilung Rechtswissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz war am Vorgängerprogramm ERASMUS seit dessen Beginn 1987 beteiligt.

ERASMUS+-Studierende sind von den Studiengebühren an der gastgebenden Hochschule befreit und dürfen sich in einem vereinfachten Verfahren an der Partnerhochschule befristet einschreiben (ERASMUS+-Status). Vor und während des Auslandsstudiums werden sie besonders betreut. Sie erhalten ein Stipendium als Zuschuss zu den durch das Auslandsstudium bedingten Mehrkosten. Derzeit gelten aktuell nach Ländergruppen unterschiedliche Sätze von ca. 300 € bis 420 € pro Monat, nähere Informationen erhalten Sie auf den ERASMUS+-Seiten der Abteilung Internationales.

Für Mainzer Jurastudierende stehen ERASMUS-Studienplätze an über 30 Universitäten in mehr als 10 EU-Ländern zur Verfügung. Die Studienplätze werden durch ein Auswahlverfahren vergeben.

Der ERASMUS+-Status inklusive Stipendium ist mit dem Magisterstudiengang und den Integrierten Studiengängen kombinierbar. Daher empfehlen wir auch Interessenten an diesen Programmen eine ERASMUS+-Bewerbung.

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Was ist bei der Planung des Auslandsaufenthalts zu beachten?

Ein Auslandsaufenthalt in Rechtswissenschaft ist frühestens nach dem vierten Semester möglich. Erst dann besitzen Sie solide Grundkenntnisse im deutschen Recht und können sich fundiert mit einer anderen Rechtsordnung auseinandersetzen. In den ersten Semestern empfehlen wir Sprachkurse zur Vorbereitung (Englisch und Französisch am Fachbereich, weitere Kurs am ISSK).

Das Auslandsstudium beginnt immer zum Wintersemester und dauert in der Regel ein Jahr (zwei Semester). Dieser Zeitraum hat sich bewährt, um eine fundierte sprachliche, fachliche und interkulturelle Erfahrung zu gewinnen. In Einzelfällen sind auch Auslandsaufenthalte über ein Semester möglich.

Unterrichtssprachen sind meist die Landessprache und an vielen Universitäten in nicht-englischsprachigen Ländern zusätzlich Englisch (siehe die Übersicht der Partneruniversitäten). ERASMUS+ sieht Sprachkenntnisse in einer Unterrichtssprache auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens zu Studienbeginn vor.

Der Bewerbungsschluss für einen Studienplatz an einer Partnerhochschule liegt in der Regel etwa in der Mitte der Vorlesungszeit des Wintersemesters (also etwa ein Dreivierteljahr vor dem geplanten Auslandsaufenthalt). Den jeweils aktuellen Bewerbungsschluss entnehmen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen (mehr dazu siehe unten).

Spätestens im Wintersemester vor dem geplanten Auslandsjahr sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt planen. Das Auslandsbüro Jura bietet breite Informationsmöglichkeiten: Auf unserer Homepage finden Sie Links zu den juristischen Partneruniversitäten und können sich dort weiter informieren. Weitere Berichte können Sie über die Homepage von P.I.A. einsehen. Einmal jährlich bieten wir eine Informationsmesse an: Im Wintersemester als ERASMUS+-Infobörse des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Die Termine werden auf der Homepage bei den aktuellen Mitteilungen veröffentlicht. Wenn Sie sich auf diesen Wegen bereits allgemein informiert haben, können Sie die persönliche Auslandsstudienberatung im Auslandsbüro in Anspruch nehmen. Für die Bewerbung ist ein Beratungsgespräch nachzuweisen.

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Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Voraussetzung zur Bewerbung ist die Immatrikulation in Mainz in dem Studienjahr vor dem Auslandsaufenthalt. Die Studierenden müssen ein Auswahlverfahren in folgenden Schritten durchlaufen:

  1. Schriftliche Bewerbung: Die Bewerbungsunterlagen können zu Beginn des Wintersemesters auf der Homepage (unter Download) heruntergeladen werden. Die Bewerbung gilt auch für die anderen Programme (Magister, Integrierte Studiengänge). Den aktuellen Bewerbungsschluss entnehmen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen.
  2. In der Regel in der zweiten Hälfte der Vorlesungszeit des Weihnachtsemestern finden die ERASMUS+-Auswahlgespräche statt. Hier werden die Studienplätze an den Partnerhochschulen vergeben. Kriterien für einen Studienplatz sind die geplante Teilnahme an einem internationalen Studiengang (Magister, Integrierte Studiengänge), die im bisherigen Studium erzielten Noten, Sprachkenntnisse sowie besondere Motivation, soweit sie aus den Unterlagen bzw. dem Auswahlgespräch ersichtlich sind. Zu den Auswahlgesprächen wird per E-Mail eingeladen. Falls es weniger Bewerbungen als Plätze gibt, wird die Entscheidung über die Vergabe der ERASMUS+-Stipendien ggf. auch ohne ERASMUS+-Auswahlgespräch getroffen.
  3. Wer das Auswahlverfahren bestanden hat, wird vom Auslandsbüro an der Partneruniversität angemeldet und erhält den Link zur Online-Bewerbung an der Partneruniversität. Weitere Informationen zur Einschreibung, zur Bewerbung um einen Wohnheimplatz, für Sprachkurse etc. werden von den Partneruniversitäten bereitgestellt.
  4. Zum Erhalt des ERASMUS+-Stipendiums ist eine Online-Registrierung bei der Abteilung Internationales der Universität Mainz erforderlich. Die dazu notwendigen Daten erhalten Sie ebenfalls, sobald Sie für einen ERASMUS+-Platz ausgewählt worden sind.
  5. Am Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters finden als zweiwöchige Blockseminare (täglich 3 Vorlesungsstunden am Abend) Einführungskurse in ausländische Rechtssysteme statt. Die Teilnahme am Kurs, der in das Rechtssystem des gewählten Studienlandes einführt, ist Pflicht für alle Austauschstudierenden.
  6. Bewerberinnen und Bewerber für den Magisterstudiengang haben am Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters zusätzlich das Auswahlgespräch für den Magister- studiengang zu durchlaufen. Hierfür gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen. Zu den Gesprächen wird schriftlich eingeladen.

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Welche Bedingungen gelten für ein ERASMUS+-Stipendium?

Das ERASMUS+-Stipendium wird für die Dauer des Auslandsaufenthalts (in der Regel 10 Monate) gewährt. Die meisten Partneruniversitäten bieten vor Semesterbeginn besondere Einführungsprogramme und Sprachkurse für ERASMUS-Studierende an. Während des Aufenthaltes sind für ERASMUS+ Lehrveranstaltungen im Umfang von 15 ECTS-Punkten pro Semester zu besuchen (Teilnahmenachweis oder Prüfung). Damit erfüllen die Studierenden auch die Vorgaben des Landesprüfungsamts der Justiz für Auslandssemester: Damit ein Auslandssemester für den Freiversuch nicht gezählt wird, müssen Studierende Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 8 Semesterwochenstunden (SWS) oder 12 ECTS-Punkten pro Semester an der gastgebenden Universität besuchen. Bei der Wahl der Studienfächer sind "reine" ERASMUS+-Studierende relativ frei. Wer mit einem ERASMUS+-Stipendium im Studiengang "Magister des deutschen und ausländischen Rechts (Magister iuris)" oder im Integrierten deutsch-französischen Studiengang studiert, muss die besonderen Studienanforderungen dieser Studiengänge beachten. Als Nachweis über die besuchten Veranstaltungen gegenüber der Abteilung Internationales, die die Stipendien verwaltet, dient zum einen das Learning Agreement, das von beiden Universitäten und Ihnen unterzeichnet wird, zum anderen das Transcript of records, das über die erbrachten Studienleistungen von der gastgebenden Universität ausgestellt wird. Darüber hinaus sind Anreise und Abreise nachzuweisen (da das Stipendium tagesgenau ausgezahlt wird) und ein Erfahrungsbericht zu erstellen. Weitere Informationen erhalten Sie auf den ERASMUS+-Seiten der Abteilung Internationales.

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Wie ist die Anerkennung im Ausland erworbener Studienleistungen möglich?

Auslandssemester werden beim "Freiversuch" im Studiengang für die Erste juristische Prüfungs (früher "Staatsexamensstudiengang") nicht mitgezählt, wenn Lehrveranstaltungen im ausländischen Recht im Umfang von mindestens 8 SWS oder 12 ECTS-Punkten belegt werden.

Unter bestimmten Bedingungen können einige im Ausland erworbene Leistungsnachweise für den Studiengang für die Erste juristische Prüfung angerechnet werden: Veranstaltungen in den Grundlagenfächern als Grundlagenschein, juristische Lehrveranstaltungen in einer Fremdsprache als Sprachschein. Ein im Rahmen des Integrierten deutsch-französischen Studiengangs erworbener französischer Hochschulabschluss kann auf Antrag als Schwerpunktbereich Französisches Recht anerkannt werden. Außerhalb dessen ist die Anerkennung ausländischer Leistungsnachweise im Schwerpunktstudium nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich.

Häufig besteht die Möglichkeit, an das Auslandsstudium ein Praktikum im betreffenden Land anzuschließen. Dieses Praktikum kann, wenn es die erforderlichen Bedingungen erfüllt, vom Justizprüfungsamt auf die Pflichtpraktika im Staatsexamensstudiengang angerechnet werden.

Über Anerkennungsmöglichkeiten im Rahmen des Studiengangs für die Erste juristische Prüfung informiert ein Merkblatt des Landesprüfungsamts der Juristen, das Sie auf der rechten Seite herunterladen können.

Im Rahmen des Magisterstudiengangs und des Bachelorstudiengang "Deutsches und Französisches Recht" wird das Auslandsjahr, sofern die Studienanforderungen hinsichtlich Inhalt und Umfang erfüllt wurden, vollständig anerkannt.

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