Der Integrierte deutsch-französische Studiengang Mainz – Nantes/Paris-Est Créteil

Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und seine Partneruniversitäten Nantes und Paris-Est Créteil Val de Marne haben zusammen einen Integrierten deutsch-französischen Studiengang entwickelt. Dieser Studiengang in Kooperation mit der Universität Nantes ist gleichzeitig Teil der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH).

Der Fachbereich bietet einen weiteren Integrierten Studiengang mit der Université de Bourgogne (Dijon) an, der für deutsche Studierende in den ersten vier Jahren identisch zum Studiengang mit Nantes und Paris-Est verläuft. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite für den Studiengang Mainz-Djion.

Die Konzeption des Studiengangs: Integration der Studiengänge und der Teilnehmer

Deutsche Jurastudierende können innerhalb von vier Jahren ein deutsch-französisches Doppeldiplom erwerben, d.h. einen akademischen Abschluss, der in beiden Ländern anerkannt wird:

  • in Frankreich den Master I, d.h. den normalen französischen Abschluss des vierten Studienjahres
  • in Deutschland den Mainzer "Bachelor Deutsches und Französisches Recht (LL.B.)"

Nach den ersten drei Jahren in Mainz (normales Jurastudium im deutschen Recht sowie Module zu französischem Recht und Rechtssprache) verbringen sie das vierte Studienjahr in Frankreich und erwerben dort den Master I. Direkt nach dem Auslandsjahr folgt die Bachelorarbeit. Danach können sie die Staatsexamensvorbereitung beginnen oder - optional - den Master "Internationales Privatrecht und Europäisches Einheitsrecht" mit Abschluss LL.M. studieren.

Wenn das Staatsexamen zuerst abgelegt wird, ist auch der Freiversuch möglich, da die Zeit des Auslandsaufenthalts im Staatsexamensstudiengang nicht mitgezählt wird. Ein französischer Abschluss, der im Integrierten Studiengang erworben wurde, kann als "Schwerpunkt Französisches Recht" für das Staatsexamen anerkannt werden. Im universitären Schwerpunktbereich muss dann keine Prüfung mehr abgelegt werden.

Für den Integrierten Studiengang sind ausserdem 13 Wochen Praktikum in Frankreich nachzuweisen. Die Praktika werden, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind, vom Landesprüfungsamt der Justiz auf die Pflichtpraktika im Staatsexamensstudiengang angerechnet.

Nach dem fünften Studienjahr haben die deutschen Studierenden insgesamt drei Abschlüsse erworben: Die Erste juristische Staatsprüfung, den Bachelor of Law sowie den französischen Master I. Durch den optionalen Master "Internationales Privatrecht und Europäisches Einheitsrecht" verlängert sich die Studienzeit um ein halbes bis ein Jahr.

Französische Jurastudierende können innerhalb von vier Jahren einen deutsch-französischen Doppelabschluss erwerben: In Frankreich den Master I und in Mainz den "Magister Legum" (LL.M.). Sie verbringen einen Teil des dritten und das vierte Studienjahr in Mainz (insgesamt drei Semester).

Die deutschen und französischen Studierenden eines Jahrgangs studieren ein Semester gemeinsam an jeweils derselben Universität. Das Zusammenwachsen der deutsch-französischen Gruppe wird daher durch besondere integrierende Maßnahmen gefördert. Dazu zählen vorbereitende Besuche der Partneruniversität, Tandemprogramme, gemeinsame Seminare und soziale Aktivitäten.

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Studienaufbau des Integrierten Studiengangs

MAINZER Studierende

FRANZÖSISCHE Studierende

1. Studienjahr (MZ)
Zwischenprüfungsstudium
Introduction au droit français

1. Studienjahr (F)
DEUG I
Allgemeiner Sprachkurs

2. Studienjahr (MZ)
Zwischenprüfungsstudium
Methologie du droit français

2. Studienjahr (F)
DEUG II
Certificat de Droit Allemand I

Infofahrten nach Paris/Nantes mit Tandemprogramm

3. Studienjahr: Wintersemester (MZ)
Übungen für Fortgeschrittene
Kurse zum frz. Recht, Praktikum in F

3. Studienjahr: Wintersemester (F)
Licence

gemeinsames Seminar (F)

3. Studienjahr: Sommersemester (MZ)
Übungen für Fortgeschrittene

3. Studienjahr: Sommersemester (MZ)
LICENCE

gemeinsames Seminar (MZ)

4. Studienjahr: (F)

MASTER I u. BACHELORARBEIT

4. Studienjahr (MZ)
LL.M. (MZ)
= MASTER I (F)

5. Studienjahr (MZ)
STAATSEXAMEN

Kursiv: Studium in der deutsch-französischen Gruppe

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Berufsperspektiven des Integrierten Studiengangs

Im integrierten Studiengang erwerben die deutschen Studierenden einen in Frankreich üblichen Studienabschluss: den Master I, der ein vierjähriges Studium voraussetzt. Damit sind sie formal für den französischen Arbeitsmarkt qualifiziert. Der deutsch-französische Bachelor dokumentiert ihre besondere Kompetenz im deutsch-französischen Rechtsverkehr. Damit sind sie für juristische Beratung im deutsch-französischen Markt und für die Arbeit in internationalen Organisationen und Unternehmen besonders geeignet. Dies unterscheidet den Integrierten Studiengang von einem Auslandsaufenthalt im Rahmen der allgemeinen Austauschprogramme. Absolventen des Integrierten Studiengangs haben besondere Leistungsfähigkeit bewiesen und verfügen über hervorragende Sprach- und juristische Kenntnisse. Diese Qualifikationen machen sie auch ausserhalb des deutsch-französischen Bereichs für Arbeitgeber interessant.

Da für eine juristische Tätigkeit innerhalb der Bundesrepublik die Erste Staatsprüfung bis auf weiteres Einstellungsvoraussetzung bleiben wird, empfehlen wir für deutsche Studierende die Kombination des Integrierten Studiengangs mit dem Studiengang für die Erste Staatsprüfung. Da die Studienanforderungen im deutschen Recht in beiden Studiengängen übereinstimmen und der französische Abschluss, wenn er im Integrierten Studiengang erworben wurde, als Schwerpunktbereichsprüfung anerkannt wird, ist dies auch problemlos möglich. Lediglich für die Prüfungsphase des Staatsexamens muß eine Verlängerung der Gesamtstudienzeit um ca. zwei Semester eingeplant werden.

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Bewerbung zum ersten Semester

Der Bachelorstudiengang ist im ersten Semester zulassungsbeschränkt. Für die Zulassung ist außerdem ein Mindestsprachniveau von B1 des GER erforderlich. Es kann über ein entsprechendes Sprachzeugnis oder den Nachweis von fünf Jahren schulischen Französischunterrichts auf dem Abiturzeugnis oder eine Sprachprüfung am Fachbereich nachgewiesen werden. Die Bewerbung erfolgt online: Sie müssen sich zunächst beim Dialogorientierten Serviceverfahren über hochschulstart.de (bundesweite Koordination von Bewerbungen) und dann bei der Universität Mainz online bewerben (Links in der rechten Spalte).

Empfehlung zur Bewerbungsstrategie

Der Studiengang ist bewusst als Doppelstudium zum Studium im Examensstudiengang konzipiert, damit Sie als Absolventin oder Absolvent die ganze Bandbreite juristischer Berufe ergreifen können. Man kann an der Universität Mainz aber nur jeweils in einem Studiengang das Studium beginnen. Wir empfehlen daher: Bewerben Sie sich sowohl für den Bachelor- als auch für den Examensstudiengang. Mit etwas Glück bekommen Sie für beide Studiengänge eine Zulassung und können sich dann entscheiden, in welchem Studiengang Sie Ihr Studium beginnen. In der Regel erhalten Sie nur für einen Studiengang eine Zulassung, sehr wahrscheinlich für den Examensstudiengang, weil dort der NC in der Regel niedriger als im Bachelorstudiengang ist. Dann können Sie die Zulassung annehmen und im nächsten Semester den jeweils anderen Studiengang dazunehmen. Wenn Sie in der ersten Vergaberunde keine Zulassung erhalten sollten, ist es möglich, dass Sie noch im Nachrückverfahren einen Platz bekommen. Falls Sie im Bachelorstudiengang keinen Platz bekommen, melden Sie sich bitte per E-mail im Frankreichbüro, damit wir Sie zu Informationsveranstaltungen einladen können. Wenn Sie an einer anderen Universität das Studium beginnen, dann können Sie im zweiten Semester nach Mainz wechseln. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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Bewerbung für höhere Fachsemester (Quereinstieg)

Der Studiengang ist ab dem WS 2015/16 ab dem 2. Semester zulassungsfrei. Wir empfehlen dringend, den Bachelorstudiengang als Doppelstudium neben dem Examensstudiengang zu beginnen. Bewerberinnen und Bewerber benötigen für die Bewerbung einen „Bescheid über Fachsemestereinstufung“ des Frankreichbüros. Das Formular finden Sie im Download-Center des Studierendensekretariats. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Universität zum Fachwechsel (im Hinblick auf die Anrechnung bisher erbrachter Leistungen) sowie zum Doppelstudium (im Hinblick auf die Art der Bewerbung). Die Frist ist der 1. September für Bewerbungen zum Wintersemester und der 1. März für Bewerbungen zum Sommersemester.

Hochschulwechsel nach Mainz

Wer an einer anderen Universität das Studium begonnen hat, kann bis zum Beginn des fünften Semesters nach Mainz wechseln. Interessierte sollten sich frühzeitig im Frankreichbüro beraten lassen.

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Auslandsstudium und Stipendien

Die Anmeldung für den Auslandsaufenthalt im integrierten Studiengang findet erst im Jahr vor dem Auslandsaufenthalt (d.h. in der Regel im fünften Semester) statt. Sie erfolgt im Rahmen des allgemeinen Bewerbungsverfahrens des Auslandsbüros für ERASMUS-Studienplätze. Erst dann wird der Ort des Auslandsstudiums festgelegt

Die ausgewählten Teilnehmer/innen für Nantes schreiben sich spätestens jetzt online bei der DFH ein und erhalten ein Stipendium der DFH (ab 2018/19: 300,- Euro monatlich) für die Dauer des Auslandsaufenthalts. Bedingung für den Erhalt des Stipendiums ist, dass der französische Abschluss Master I und später die Bachelorprüfung abgelegt wird. Geschieht dies nicht, wird das Stipendium zurückgefordert. Außerdem erhalten in der Regel alle Teilnehmer/innen für Paris und Nantes ein ERASMUS-Stipendium. Das Auslandsstudium beginnt im darauffolgenden Wintersemester.

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Schwerpunktbereich "Französisches Recht"

Studierende, die in den Integrierten Deutsch-Französischen Studienprogrammen des Fachbereichs französische Abschlussdiplome des dritten oder vierten Studienjahrs erworben haben (Licence oder Master1), können sich diese auf Antrag als Schwerpunktbereich "Französisches Recht" anerkennen lassen. Dazu benötigen sie eine Bescheinigung des Auslandsbeauftragten über die Umrechnung der Abschlussnote. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt auf der Download-Seite, wo Sie auch das Antragsformular herunterladen können.

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