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Kontakt
LL.M.-Büro
Justyna Pijanowska, LL.M.
Haus Recht und Wirtschaft I
Welderweg 9
55099 Mainz
Tel 06131 / 39 22074
Fax 06131 / 39 23828
E-Mail
Dienstags 17:00 - 18:30 Uhr
Donnerstags 09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

LL.M.-Studiengang für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen (Magister Legum)

Kurzprofil des LL.M. Studienganges:

Abschluss: Magistra Legum/Magister Legum, LL.M.

Zielgruppe: ausländische Juristen, die in ihrem Heimatland mindestens drei Jahre ausschließlich Jura studiert haben (ohne fachfremde Fächer wie z.B. Sport, Sprachen, Informatik, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft...)

Dauer: 1 Jahr und 3 Monate 

Unterrichtssprache: deutsch (Nachweise über Deutschkenntnisse sind erforderlich)

Bewerbungsfrist: 01. März oder 01. September.
Vor der Bewerbung muss ein separates Anerkennungsverfahren für ihre ausländische Abschlussurkunde durchgeführt werden! Stipendiaten sind vom Anerkennungsverfahren ausgenommen.

Studienbeginn: Ende Oktober für das Wintersemester oder Ende April für das Sommersemester

Lebenshaltungskosten: ca. 600,00 € pro Monat (einschließlich Sozialbeiträge an die Universität, Miete, Krankenversicherung, Lebensmittel, Semesterticket, etc.)

Besonderheiten:

Für ausländische Juristinnen und Juristen mit einem ausländischen Hochschulabschluss der Rechtswissenschaft bietet der Fachbereich ein Aufbaustudium an. Es kann entweder zum Sommer- oder zum Wintersemester begonnen werden. Seine Dauer beträgt etwas mehr als zwei Semester. Während dieser Zeit werden die Studierenden von einem Professor, dem Magisterbeauftragten, betreut. Abgeschlossen wird das Studium mit dem akademischen Grad eines Magister Legum (LL.M). Die Studierenden kommen dazu aus aller Welt nach Mainz.

Das Magisterstudium bezweckt, Grundzüge des deutschen Rechts zu vermitteln. Die Studierenden können dabei die Lehrveranstaltungen grundsätzlich frei wählen, die sie besuchen möchten. Auch eine Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete ist möglich (z.B. Internationales Recht, Arbeitsrecht, Bankrecht, Europarecht, Medienrecht, Steuerrecht, Kulturrecht...). Im ersten Semester müssen die Studierenden an Lehrveranstaltungen von insgesamt wenigstens 10 Stunden pro Woche, im zweiten von mindestens 8 Stunden pro Woche teilnehmen und sich in den ausgesuchten Fächern prüfen lassen.

Im Verlauf des zweiten Semesters haben die Studierenden eine schriftliche Magisterarbeit, betreut von einem Professor des Fachbereichs, anzufertigen. Für die Bearbeitung stehen vier Monate zur Verfügung. Die Studierenden können das Thema ihrer Arbeit frei wählen. Dadurch soll es ihnen ermöglicht werden, ihre Kenntnisse auf einem bestimmten Rechtsgebiet zu vertiefen und selbständig wissenschaftlich zu arbeiten. Die Magisterarbeit muss, damit sie bestanden ist, mit "ausreichend" oder besser benotet werden. Im Anschluss daran werden die Studierenden mündlich geprüft. Diese Prüfung besteht aus einer Diskussion über die Magisterarbeit (Disputation).

Um Ihr Magisterstudium beginnen zu können, müssen Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Sie müssen ihren im Ausland erworbenen juristischen Bildungsabschluss von der Abteilung Internationales der Uni Mainz anerkennen lassen. Hierfür wird eine Gebühr von 50,00 € erhoben. Sie erhalten dafür eine Anerkennungsurkunde, die Sie dann ihrer Bewerbung beilegen.
  2. Sie müssen Ihre Bewerbung für den LL.M.-Studiengang fristgemäß an die Abteilung Internationales der Uni Mainz schicken. Nach einer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie eine bedingte Zulassung durch die Abteilung Internationales, mit der Sie ein Visum für die Bundesrepublik Deutschland beantragen können.
  3. Sie müssen die DSH-Prüfung (das ist ein Sprachtest) bestehen oder eine Befreiung von der DSH in Fremdsprachenzentrum der Uni Mainz erwirkt haben.
  4. Erst jetzt müssen Sie sich im LL.M.-Büro melden, um Ihre Unterlagen und Ihre Anschrift zu hinterlassen. Hier werden Sie zur Wahl ihrer Fächer und dem Studienverlauf beraten.

 

Abteilung Internationales der Universität Mainz
55099 Mainz
Tel.: 06131/39-22525
Fax: 06131/39-25548


WICHTIG: Sie müssen Ihre Bewerbung an die Abt. Internationales schicken!

Hier erhalten Sie den Antrag auf Anerkennung, das Bewerbungsformular ("Antrag auf Zulassung zum Studium") online und alle wichtigen Informationen zur Bewerbung und den formellen Anforderungen, die Sie !!!! unbedingt !!!! beachten müssen. Wenn Ihre Bewerbung nicht den Anforderungen der Abteilung Internationales entspricht, wird Ihre Bewerbung abgelehnt.

Bitte beachten Sie auch die "Informationen für ausländische Studienbewerber/-innen" auf der Homepage der Abteilung Internationales. Hier erhalten Sie unter anderem wertvolle Informationen über die Kosten des Aufenthaltes in Deutschland, die begrenzten Arbeitsmöglichkeiten, Visa und Wohnraumvermittlung.

Für die Bewerbung müssen Sie unter anderem Deutschkenntnisse nachweisen, die mindestens das Niveau der Mittelstufe I des Goethe-Instituts haben, damit Ihre Bewerbung Aussicht auf Erfolg hat.

Bei Fragen zur Bewerbung, die nicht schon durch das umfangreiche Informationsmaterial der Abteilung Internationales beantwortet werden (!), richten Sie bitte eine email an: fsa@verwaltung.uni-mainz.de

Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen:

- 01. März für den Studienbeginn April (Sommersemester = SS)
- 01. September für den Studienbeginn Oktober (Wintersemester = WS)

Nach der erfolgreichen Bewerbung:
Sie erhalten nun eine Zulassung der Uni Mainz, die Auflagen (z.B. die Erbringung von Sprachnachweisen) enthalten kann und mit der Sie ein Visum beantragen und nach Mainz kommen können.

Sobald Sie die DSH-Prüfung bestanden oder eine Befreiung erwirkt haben, können Sie sofort mit dem LL.M.-Fachstudium beginnen. Kommen Sie bitte dafür unverzüglich in das LL.M.-Büro. Hier erhalten sie alle wichtigen Informationen und Beratung zum Ablauf Ihres Magisterstudiums. Das LL.M.-Studium muss unmittelbar nach dem Bestehen der DSH-Prüfung begonnen werden und dauert etwas mehr als zwei Semester.

Der Ablauf des LL.M.-Studienganges ist in der LL.M.-Ordnung festgelegt.

Erläuterungen zur LL.M.-Ordnung enthält das Info-Blatt.

Fragen zum LL.M.-Studiengang, die nicht schon durch das Info-Blatt beantwortet werden, richten Sie bitte an uns (Kontakt).

 
Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 02.10.2009
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