Graduierte in ausländischem Recht | Incoming Graduates in Law

Der LL.M.-Studiengang "Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristinnen und und Juristen (Magister Legum)"

Kurzprofil des LL.M. Studienganges

  • Abschluss: Magistra Legum/Magister Legum, LL.M.
  • Zielgruppe: Juristinnen und Juristen, die außerhalb Deutschlands nach mindestens drei Jahren Studium einen akademischen Abschluss in Rechtswissenschaft erlangt haben
  • Dauer: 1 Jahr und 3 Monate
  • Unterrichtssprache: Deutsch (Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH II ist erforderlich)
  • Bewerbungsfristen:
    1. März (für ein Studium im nächsten Sommersemester) und
    1. September
    (für ein Studium im nächsten Wintersemester)
    Bitte planen Sie vor der Bewerbung mindestens zwei Monate Zeit für das separate Anerkennungsverfahren für ihre ausländische Abschlussurkunde ein!
  • Studienbeginn: Im Wintersemester: Ende Oktober; im Sommersemester: Mitte/Ende April
    (Genaue Termine: Link "Vorlesungszeiten" in der rechten Spalte)
  • Lebenshaltungskosten: ca. 800,00 € pro Monat (einschließlich Sozialbeiträge an die Universität, Miete, Krankenversicherung, Lebensmittel, Semesterticket, etc.)
  • Besonderheiten:
    • umfassende und persönliche Beratung der LL.M.-Studierenden
    • breites Studienangebot und sehr hohe Wahlfreiheit im Studium
    • Tutorien für LL.M.-Studierende zu bestimmten Vorlesungen und Kurs zu wissenschaftlichen Arbeitstechniken

^Zum Seitenanfang

Aufbau des Studiums

Für Juristinnen und Juristen mit einem ausländischen Hochschulabschluss der Rechtswissenschaft bietet der Fachbereich ein Aufbaustudium an. Es kann entweder zum Sommer- oder zum Wintersemester begonnen werden. Seine Dauer beträgt etwas mehr als zwei Semester. Während dieser Zeit werden die Studierenden von einem Professor, dem Magisterbeauftragten, und vom LL.M.-Büro betreut. Abgeschlossen wird das Studium mit dem akademischen Grad eines Magister Legum (LL.M). Die Studierenden kommen dazu aus aller Welt nach Mainz.

Das Magisterstudium vermittelt Grundzüge des deutschen Rechts. Die Studierenden können dabei die Lehrveranstaltungen, die sie besuchen möchten, grundsätzlich frei wählen. Auch eine Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete ist möglich (z.B. Arbeitsrecht, Bankrecht, Europarecht, Medienrecht, Steuerrecht, Kulturrecht...). Im ersten Semester müssen die Studierenden an Lehrveranstaltungen von insgesamt wenigstens 10 Stunden pro Woche, im zweiten von mindestens 8 Stunden pro Woche teilnehmen und sich in den ausgesuchten Fächern prüfen lassen.

Im Verlauf des zweiten Semesters haben die Studierenden eine schriftliche Magisterarbeit, betreut von einem Professor des Fachbereichs, anzufertigen. Für die Bearbeitung stehen vier Monate zur Verfügung. Die Studierenden können das Thema ihrer Arbeit frei wählen. Dadurch soll es ihnen ermöglicht werden, ihre Kenntnisse auf einem bestimmten Rechtsgebiet zu vertiefen und selbständig wissenschaftlich zu arbeiten. Die Magisterarbeit muss, damit sie bestanden ist, mit "ausreichend" oder besser benotet werden. Im Anschluss daran werden die Studierenden mündlich geprüft. Diese Prüfung besteht aus einer Diskussion über die Magisterarbeit (Disputation).

^Zum Seitenanfang

Bewerbung

Für die Bewerbung müssen Sie Folgendes tun:

  1. Sie müssen ihren im Ausland erworbenen juristischen Hochschulabschluss von der Abteilung Internationales der Uni Mainz anerkennen lassen. Bitte planen Sie dafür genügend Zeit (mindestens zwei Monate) ein. Für die Anerkennung wird eine Gebühr von 60,00 € erhoben. Sie erhalten dafür eine Anerkennungsurkunde, die Sie dann Ihrer Bewerbung beilegen. Weitere Informationen zur Anerkennung
  2. Sie müssen Ihre Bewerbung für den LL.M.-Studiengang online stellen. Die ausgefüllte und unterschriebene Bewerbung mit allen Unterlagen müssen Sie dann fristgemäß an die Adresse schicken, die Ihnen im Bewerbungsvorgang genannt wird. Nach einer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie eine bedingte Zulassung durch die Stabsstelle Zulassung International, mit der Sie ein Visum für die Bundesrepublik Deutschland beantragen können. Weitere Informationen:
    Anleitung zur Bewerbung für den Magister Legum (Download in der rechten Spalte)
    Wenn Sie bei der Bewerbung Probleme haben, melden Sie sich bitte bei uns!
  3. Sie müssen die DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) auf dem Niveau DSH-2 oder eine gleichwertige Prüfung bestehen (weitere Informationen: http://www.studium.uni-mainz.de/deutsch/). Französische Studierende des Integrierten Studiengangs können eine Befreiung von der DSH im Fremdsprachenzentrum der Uni Mainz mit Auflagen erhalten (bitte eigenes Merkblatt beachten).

Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen ! (Sie finden sie oben am Anfang der Seite.)

^Zum Seitenanfang

Nach der erfolgreichen Bewerbung

Sie erhalten nun eine Zulassung der Uni Mainz, die Auflagen (z.B. die Erbringung von Sprachnachweisen) enthalten kann und mit der Sie ein Visum beantragen und nach Mainz kommen können.
Sobald Sie die DSH-Prüfung bestanden (oder als DFH-Studierende/r eine Befreiung erhalten haben), beginnen Sie mit dem LL.M.-Fachstudium.

Bitte nehmen Sie spätestens dann Kontakt zum LL.M.-Büro auf!

Vom LL.M.-Büro erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Beratung zum Ablauf Ihres Magisterstudiums. Nur im LL.M.-Büro können Sie sich für Vorlesungen und Prüfungen anmelden.

Der Ablauf des LL.M.-Studienganges ist in der LL.M.-Ordnung festgelegt. Erläuterungen zur LL.M.-Ordnung enthält das Infoblatt zum LL.M. Beide Dokumente finden Sie in der rechten Spalte zum Download.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zum Studium in Mainz und die Regelungen zu den Abschlussklausuren.

Fragen zum LL.M.-Studiengang, die nicht schon durch das Info-Blatt beantwortet werden, richten Sie bitte an uns (Kontakt).

^Zum Seitenanfang